Deine Rechte

Kinderrechte

Die VN-Kinderrechtskonvention hat insgesamt 54 Artikel für die Sicherung deiner Rechte festgelegt. Sie sind aufgeteilt in drei Bereiche: Förderrechte, Schutzrechte, Beteiligungsrechte. Die VN=Vereine Nationen ist ein Zusammenschluss von 196 Ländern weltweit, die sich verpflichten, diese Artikel umzusetzen.

 

Hier kannst du alle Artikel nachlesen.

 

Förderrechte sorgen dafür, dass du versorgt bist und deine Entwicklung gesichert ist.

 

Schutzrechte schützen dich vor jeder Form von Gewalt.

 

Beteiligungsrechte helfen dir, an Entscheidungen, die dich betreffen, mitzuwirken. Du darfst also mitreden.

 

Hier findest du viele weitere Erklärungen und Videos zu dem Thema: Kinder Ministerium.

Hier gibt es für Erwachsene eine Broschüre der BMFSFJ für mit allen Artikeln als PDF zum Download.

Umgangsrecht

Du hast das Recht, deine Eltern zu sehen. Dies steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1684. Ein Familiengericht kann jedoch auch in einzelnen Fällen anders entscheiden, um dich zu schützen. Du hast außerdem das Recht, Unterstützung für die Umgänge mit deinen Eltern zu bekommen. Dies tut in der Regel dein Fachberater. 

Du hast ebenfalls das Recht, deine Großeltern und Geschwister zu sehen, wenn du es möchtest und es dir nicht schadet. Das steht in § 1685 BGB.

Falls du andere für dich wichtige Personen treffen möchtest, kannst du das mit deinem Fachberater besprechen. Wir finden gemeinsam eine gute Lösung.

Partizipation

Parti was?

Partizipation bedeutet Teilhabe. Es geht um dich, also hast du auch ein Mitspracherecht. Wir lassen dich mitreden.

Jugendschutz

Die Jugendschutzgesetze regeln zum Beispiel, ab wann du Alkohol trinken, welche Filme du sehen oder wie lange du abends alleine nach Draußen (Disco, Konzerte usw.) gehen darfst. Auch regeln sie, ab wann und wie lange du Ferienjobs übernehmen darfst. Das Gesetz unterscheidet Kinder und Jugendliche. Von 0 bis 14 Jahren ist man ein Kind und von 14 bis 18 Jahren ein Jugendlicher. Ab 18 Jahren ist man erwachsen.

 

Hier kannst du mehr dazu lesen: Klexikon.

 

Hier gibt es für die Erwachsenen eine Broschüre des BMFSFJ zum Thema als PDF zum Download.

Beschwerde

Du hast das Recht dich zu beschweren. Wenn du mal kein Eis bekommst, ist das natürlich kein passender Grund dafür. Wenn dich jemand schlecht behandelt oder gar schlägt, hast du jederzeit das Recht, dich darüber zu beschweren. Hierzu kannst du dich vertrauensvoll an deinen Fachberater oder das Jugendamt wenden. Auch findest du bei der Nummer gegen Kummer ein offenes Ohr: Nummer gegen Kummer.

 

Bei der unanbhängigen Ombudschaft Jugendhilfe NRW kannst du dich auch beschweren, falls es mit Koala einmal unlösbare Probleme geben sollte: ombudschaft-nrw.de/wir-unterstuetzen-dich/