Was ist eine Erziehungsstelle?

Eine Definition

Eine Erziehungsstelle nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist eine wichtige Einrichtung im deutschen Jugendhilfesystem, die sich auf die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen konzentriert, die aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Diese Erziehungsstellen sind ein zentrales Instrument der Jugendhilfe und spielen eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die besondere Bedürfnisse haben oder schwierige Lebenssituationen bewältigen müssen.


Im Wesentlichen sind Erziehungsstellen private Haushalte, in denen speziell ausgebildete Pflegeeltern diese jungen Menschen aufnehmen und für sie sorgen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale jedes Kindes oder Jugendlichen. Die Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt in enger Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern und anderen relevanten Fachstellen.


Die Hauptziele einer Erziehungsstelle nach § 33.2 SGB VIII sind:

1. Schutz und Förderung des Wohlbefindens des Kindes oder Jugendlichen.
2. Gewährleistung einer sicheren und stabilen Umgebung, in der das Kind oder der Jugendliche emotionalen Halt findet.
3. Unterstützung bei der individuellen Entwicklung und Förderung von sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten.
4. Möglichkeit der Einbindung in ein familiäres Umfeld und Förderung von sozialen Kontakten.
5. Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern oder anderen relevanten Bezugspersonen, sofern dies im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen liegt.

Erziehungsstellen sind integraler Bestandteil des deutschen Jugendhilfesystems und tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, bestmögliche Lebensbedingungen erhalten und ihre persönlichen Potenziale entfalten können. Die Arbeit in Erziehungsstellen erfordert eine hohe Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen seitens der Pflegeeltern, um den besonderen Bedürfnissen der betreuten Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

Abgrenzung zu Pflegeeltern & Bereitschaftspflege

Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Bereitschaftspflegepersonen sind drei verschiedene Konzepte innerhalb des deutschen Jugendhilfesystems, die auf unterschiedliche Weisen die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien gewährleisten. Hier sind die Unterschiede zwischen diesen Begriffen:


1. Erziehungsstellen: 

Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei Erziehungsstellen um private Haushalte, in denen speziell ausgebildete Pflegeeltern oder Erziehungsstellenfamilien Kinder und Jugendliche aufnehmen und für sie sorgen. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen in der Regel eine langfristige, stabile Unterbringung in einem familiären Umfeld. Die Erziehungsstelle bietet ein dauerhaftes Zuhause und unterstützt die kontinuierliche Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen. Erziehungsstellen erhalten einen höheren Pflegesatz sowie die fachliche Unterstützung eines Trägers.


2. Pflegeeltern: 

Pflegeeltern sind Personen, die sich dazu verpflichtet haben, ein Kind oder einen Jugendlichen in ihrer Familie aufzunehmen und zu versorgen. Dies kann auf dauerhafte oder zeitlich begrenzte Pflege angelegt sein, abhängig von den Umständen und Bedürfnissen des Kindes. Pflegeeltern können Teil des Pflegekinderwesens sein und sind darauf ausgerichtet, langfristige familiäre Bindungen aufzubauen und die Entwicklung des Kindes zu fördern. Sie können auch Kinder aus schwierigen Lebenssituationen aufnehmen und sich dauerhaft um sie kümmern. Pflegeeltern werden in der Regel direkt durch das Jugendamt betreut.


3. Bereitschaftspflegepersonen: 

Im Gegensatz dazu sind Bereitschaftspflegepersonen speziell für die kurzfristige oder vorübergehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen oder Krisensituationen vorgesehen. Diese Pflegepersonen sind darauf vorbereitet, Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen aufzunehmen, bis langfristige Lösungen gefunden werden können. Bereitschaftspflegepersonen bieten einen vorübergehenden, aber sicheren Zufluchtsort und können als erste Anlaufstelle dienen, wenn Kinder aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden müssen.


Jede dieser Formen der Pflege und Betreuung haben das Wohl des Kindes oder Jugendlichen im Blick, jedoch mit unterschiedlichem zeitlichem und strukturellem Fokus.