Umgang

In der Regel haben Sie ein Recht auf Umgang mit Ihrem Kind, sofern das Familiengericht nicht anders entschieden hat. 

Sollte Ihr Kind in einer Erziehungsstelle = Vollzeitpflegestelle untergebracht sein, sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihr Kind geht.

Was wir bieten

🐨 Wir begleiten jeden Umgang zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

🐨 Wir lernen uns vorab kennen und besprechen den ersten Umgang gut vor, damit es Ihrem Kind gut geht. Eine Nachbesprechung nach Umgängen ist für uns ebenfalls wichtig. 

🐨 Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es Ihrem Kind geht und wie es sich entwickelt.

🐨 Bei Bedarf bescheinigen wir Ihnen den Umgangskontakt.

🐨 Die Kontakte führen wir in der Regel montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr durch.

🐨 An Wochenenden arbeiten wir nicht.

Was wir von Ihnen erwarten

🐨 Freundlicher Umgang mit allen Beteiligten

🐨 Zuverlässigkeit

🐨 Bereitschaft zur Mitarbeit

🐨 Offener Austausch