In der Regel haben Sie ein Recht auf Umgang mit Ihrem Kind, sofern das Familiengericht nicht anders entschieden hat.
Sollte Ihr Kind in einer Erziehungsstelle = Vollzeitpflegestelle untergebracht sein, sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihr Kind geht.
Was wir bieten
🐨 Wir begleiten jeden Umgang zwischen Ihnen und Ihrem Kind.
🐨 Wir lernen uns vorab kennen und besprechen den ersten Umgang gut vor, damit es Ihrem Kind gut geht. Eine Nachbesprechung nach Umgängen ist für uns ebenfalls wichtig.
🐨 Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es Ihrem Kind geht und wie es sich entwickelt.
🐨 Bei Bedarf bescheinigen wir Ihnen den Umgangskontakt.
🐨 Die Kontakte führen wir in der Regel montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr durch.
🐨 An Wochenenden arbeiten wir nicht.
Was wir von Ihnen erwarten
🐨 Freundlicher Umgang mit allen Beteiligten
🐨 Zuverlässigkeit
🐨 Bereitschaft zur Mitarbeit
🐨 Offener Austausch