Sie haben ein Recht auf Beratung, auch wenn ihr Kind nicht mehr bei Ihnen lebt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann schauen wir gemeinsam, wie wir Sie unterstützen könnten.
Hier geht es zum Gesetzestext: § 37 SGB VIII.
Hinweis: Wir gehören nicht zum Jugendamt, sondern sind Dienstleister.
Wir beraten Sie, wenn…
🐨 sich Ihr Kind in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) befindet,
🐨 Sie Ihr Kind sehen möchten oder
🐨 Sie wissen möchten, wie es Ihrem Kind in der Vollzeitpflege geht
Wir beraten Sie nicht, wenn…
🐨 Sie rechtliche Fragen haben.
🐨 Sie Hilfe in einer Extremsituation benötigen.
🐨 Sie für Kinder in Ihrem Haushalt Erziehungsberatung benötigen.
🐨 Sie nicht wollen.