Beratung

Sie haben ein Recht auf Beratung, auch wenn ihr Kind nicht mehr bei Ihnen lebt.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann schauen wir gemeinsam, wie wir Sie unterstützen könnten. 


Hier geht es zum Gesetzestext: § 37 SGB VIII.

Hinweis: Wir gehören nicht zum Jugendamt, sondern sind Dienstleister.

Wir beraten Sie, wenn…

🐨 sich Ihr Kind in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) befindet,

🐨 Sie Ihr Kind sehen möchten oder

🐨 Sie wissen möchten, wie es Ihrem Kind in der Vollzeitpflege geht

Wir beraten Sie nicht, wenn…

🐨 Sie rechtliche Fragen haben. 

🐨 Sie Hilfe in einer Extremsituation benötigen.

🐨 Sie für Kinder in Ihrem Haushalt Erziehungsberatung benötigen.

🐨 Sie nicht wollen.