Sie haben ein Recht auf Beratung, auch wenn ihr Kind nicht mehr bei Ihnen lebt.
Sollte Ihr Kind fremduntergebracht sein, haben Sie dennoch ein Recht auf Beratung und Unterstützung.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
➡️ Hier geht es zum Gesetzestext: § 37 SGB VIII.
Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Kindererziehung, bei Alltagsproblemen oder in Krisen
Hier könnten wir Ihnen zum Beispiel in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe Unterstützung bieten
oder ihrem Kind als Erziehungsbeistand zur Seite stehen.
Kosten
Unsere Angebote sind für Sie kostenlos. Das Jugendamt ist Kostenträger und bezahlt uns als Dienstleister.
Es kostet Sie vielleicht nur ein wenig Überwindung, sich zu melden.
Kontakt
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns und wir regeln gemeinsam alles Weitere,
damit Sie die passende Unterstützung erhalten können, die Ihnen zusteht.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Social Media, oder rufen Sie uns unter den unten stehenden Möglichkeiten an.