Umgang

In der Regel haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit Ihrem Kind, sofern das Familiengericht nicht anders entschieden hat. 

Auch jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, sofern es hierdurch nicht gefährdet wird.

Sollte Ihr Kind in einer Erziehungsstelle, Pflegefamilie oder Bereitschaftspflege untergebracht sein 

oder sich bei dem anderen (sorgeberechtigten) Elternteil aufhält, sind wir Ihr Ansprechpartner für einen guten Umgang.

Was wir bieten

🐨 Wir begleiten Umgänge zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

🐨 Wir lernen uns vorab kennen und besprechen den ersten Umgang gut vor, damit es Ihrem Kind gut geht. Eine Nachbesprechung nach Umgängen ist für uns ebenfalls wichtig. 

🐨 Bei Bedarf bescheinigen wir Ihnen den Umgangskontakt.

🐨 Die Kontakte führen wir in der Regel montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr durch.

🐨 An Wochenenden arbeiten wir nicht.

Was wir von Ihnen erwarten

🐨 Freundlicher Umgang mit allen Beteiligten

🐨 Zuverlässigkeit & Pünktlichkeit

🐨 Bereitschaft zur Mitarbeit

🐨 Offener Austausch

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